Rechtsanwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten BFH, Urteil v. 11.03.2026 – II R 10/23, Juris
„Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung können als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn sie unmittelbar der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und insbesondere einer Teilungsversteigerung zur Verteilung des Nachlasses dienen. Das gilt auch…