Buchstellen
Starke Partnerinnen und Partner für Steuern und Finanzen
Wir sind Partnerinnen und Partner für Landwirtschaft, Gemüse-, Wein- und Gartenbau.
Land- und fortwirtschaftliche Betriebe der verschiedensten Rechtsformen bilden den Schwerpunkt unserer Mandantschaft.
Mit unserem EDV-Partner Landdata sind wir auf landwirtschaftliche Buchführung spezialisiert. Von unseren Expertinnen und Experten werden Sie kompetent beraten und betreut.
In unserer steuer- und betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung betrachten wir es als unsere vorrangige Aufgabe, zu unseren Mitgliedern eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen und zu pflegen, welche nur dem Ziel dient: dem Erfolg unserer Betriebe.
Wir sind mandantenorientiert
Land- und forstwirtschaftliche Mitgliedsbetriebe der verschiedensten Rechtsformen und Betriebszweige bilden den Schwerpunkt unserer Mandantschaft.
Diesem Wirtschaftszweig eine qualifizierte und umfassende Buchführung, Unternehmensberatung und Steuerberatung anzubieten, erfordert eine Kombination von Fachkenntnissen.
- Die Steuergesetzgebung für den Agrarbereich – eines der komplexesten und kompliziertesten Gebiete des Steuerrechts – muss in der Beratung voll berücksichtigt werden,
- „Landwirtschaft“ darf für die Beraterin oder den Berater kein Fremdwort sein, dass heißt: auch landwirtschaftliche Fachkenntnisse sind zwingend erforderlich.
Die Buchstelle des Bauern- und Winzerverbandes vereinigt diese Vorteile zum Nutzen ihrer Mitglieder.
Wir haben Kompetenz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit überzeugender Fachkenntnis vermitteln eine qualifizierte Beratung. Sie sind das „Kapital“, das wir investieren, um Ihren Betrieb auf einem erfolgreichen Weg zu begleiten. Sie sprechen Ihre Sprache, sie verstehen Ihre betriebliche Situation, sie richten unsere Leistungen auf Ihren Bedarf aus.
Ein Team von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Interessenverbänden auf Bundes- und Landesebene Problemlösungen und Steuergestaltungen.
Dies befähigt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort auch zu aktuellen Fragen kompetente Antworten zu geben.
Wir setzen auf Qualität
Wir legen allergrößten Wert auf die Qualität der Beratung. Deshalb sorgen wir dafür, dass Ihrer Beraterin oder Ihr Berater sie Ihnen auch bieten kann. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine hervorragende Aus- und Weiterbildung in einer eigenen, bundesweit tätigen Akademie für Steuern, Organisation und Beratung.
Wir bieten Nutzen
Zu den Besonderheiten landwirtschaftlicher Unternehmen gehören hohe Arbeitsaufkommen und saisonale Spitzenbelastungen. Für die so notwendige betriebswirtschaftliche Führung und die Büroarbeit bleibt häufig zu wenig Zeit.
Darauf haben wir unsere Dienstleistungen eingestellt. Sie ist arbeitsentlastend, klar und verständlich, vollständig, effizient und qualifiziert!
Wir wissen, dass es Ihnen auf größtmögliche Entlastung ankommt. Sie erwarten absolute Zuverlässigkeit in der Arbeitserledigung. Deshalb geben unsere Auswertungen im Bereich Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft während des laufenden Geschäftsjahres wichtige Aufschlüsse über dessen Verlauf. So ermöglichen wir zeitnahe Betriebsplanung und Steuergestaltung.
Buchführung/Steuerberatung
Buchführung nach System LAND-DATA durch unsere Mitarbeiter auf ihrem Betrieb
Laufende Auswertungen ihrer Buchhaltungsdaten
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Jahresabschlüsse, Gewinnermittlung nach 4.3 EStG und 13a EStG
Betriebsanalysen, Betriebsvergleiche, Kostenstellen- und Deckungsbeitragsrechnungen
Statistische Auswertungen für Agrarberichte, Situationsbericht, Regionalstatistik und Sonderauswertungen
Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Vertretung in Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Beratung bei Hofübergabe, Rechtsformwahl Betriebsneugründungen
Erstellung von Steuererklärungen
Liquiditätskontrolle
Internationales Steuerrecht
Landwirtschaftliche Unternehmensberatung
Bilanzanalyse
Wo ist mein Gewinn geblieben?
Liquiditätsplanung
Überflüssige Zinsen vermeiden
Betriebszweiganalyse
Wo liegen meine Stärken?
Finanzierung
Mit der Bank auf Augenhöhe!
Betriebscheck
Ist mein Betrieb zukunftsfähig?
Sanierungskonzepte
Der Weg aus der Krise!
Betriebsentwicklung
Wie und wo kann ich wachsen?
Förderung
Keinen Euro liegen lassen!
Chancen
Handeln wenn´s drauf ankommt!
Risiken
Wie sichere ich mich ab?
Ihr direkter Ansprechpartner:
Elias Braun, BWV Agrarservice & Management GmbH, Alzey
- 0 67 31 / 95 10 72 04
- e.braun@amg-landberatung.de
Lohn-/Gehaltsabrechnungen
Beratung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen bei Aushilfskräften und ständig Beschäftigten
Erstellung von Lohnvorwegberechnungen u. Kalkulationen
Führung von Lohnkonten
Erstellung von Lohnabrechnungen
Abgabe von Lohnsteueranmeldungen
Meldungen an die Sozialversicherungsträger Beitragsnachweise an die Krankenkassen
Vorbereitung und Teilnahme bei Lohnsteuer- u. Sozialversicherungsprüfungen (LVA BfA)
Unterstützung u. Organisation beim Einladungsverfahren von Saison-Aushilfskräften
Wein-/Kellerbuchführung
Laufende Veränderungen im Kellerbuch
Erfassen sämtlicher Zu- und Abgänge (Ernte, Abfüllung, Anreicherung)
Bestandslistenerstellung
Traubenernte Weinerzeugungsmeldung erstellen
Eintragungen zur EU-Weinbaukartei
Behördliches Abschreibeverfahren
Erstellen von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen
Abwicklung von Destillationsmaßnahmen
Berechnen des betriebsindividuellen Vermarktungskontingent
Die Eintragungen können gerne auch vor Ort in Ihrem Mitgliedsbetrieb durchgeführt werden.
Unterstützung bei Cross-Compliance
Erfüllung von Nachweispflicht (Düngeverordnung)
Kredit-Management (Basel II, Rating)
Die Buchstellen des Bauern-und Winzerverbandes finden Sie auch in Ihrer Nähe:
Grünstadt
- In der Haarschnur 4
- 0 63 59 / 89 02 89
- 0 63 59 / 89 02 90
Kaiserslautern
- Röchlingstraße 1
- 0631 / 535 67 0
- 0631 / 535 67 19
Landau
- Fichtenstraße 38
- 06341 / 38 16 12
- 06341 / 38 16 15
Neustadt
- Martin-Luther-Straße 69
- 0 63 21 / 92 74 70
- 0 63 21 / 92 74 711
Saarbrücken
- Heinestraße 2-4
- 06 81 / 84 12 03 30
- 06 81 / 84 12 03 49
Infodienst Steuer
- Rechtsanwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten BFH, Urteil v. 11.03.2026 – II R 10/23, Juris
- Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht BFH, Urteil vom 14. Januar 2026, II R 35/23, juris
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines Miteigentumsanteils nach § 198 BewG FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2026 - 3 K 3080/24, EFG 2026, 518
- Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht