Mitglied werden
Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft beim Bauern- und Winzerverband Rheinlandpfalz Süd e.V. bringt Ihnen viele Vorteile:
Engagierte und zielorientierte Lobbyarbeit auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene.
Auch auf Bundesebene kämpfen wir für die Interessen der Landwirte und Winzer.
Als Mitglied haben Sie einen Informationsvorsprung und erhalten unsere regelmäßigen Info-Mails, die über relevante aktuelle Entwicklungen berichten und oftmals bares Geld wert sind.
Mit kompetenten einzelbetrieblichen Beratungen (z.B. zur Beschäftigung von Saison-Arbeitskräften, zum Weintransport oder zum Pachtrecht) geben wir in vielen Fällen wertvolle Hilfen.
Rechtsberatung zu Themen wie Familien- und Erbrecht, Baurecht, jagdgenossenschaftliche Fragen etc. (nur möglich, sofern landwirtschaftlicher Bezug vorhanden).
Mit unseren Rahmenverträgen können Sie beim Einkauf Geld sparen.
Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen des Antrags? Ihre Bezirksgeschäftsstelle hilft Ihnen gerne.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Vorteile für „außerlandwirtschaftliche Mitglieder“:
Teilnahme an allen Schwerpunktveranstaltungen des Bauern- und Winzerverbandes möglich.
Teilnahme an der Weiterbildungsoffensive, Seminarangeboten und Informationsveranstaltungen zu vergünstigten Seminargebühren möglich.
Nutzung des internen Internetbereichs.
Nutzung von Sonderangeboten der Tochterunternehmen des Bauern- und Winzerverbandes.
Teilnahme an den Freizeiten und Reisen der Landfrauen und Landjugend möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der 06131 / 62 05 57 in Ihrer Hauptgeschäftsstelle in Mainz.
Aktuelles
- Drieschenverordnung Rheinland-Pfalz
- AGB-Anpassung wg. Widerrufsbutton
- PPWR – Wenn der Abnehmer eine Konformitätserklärung verlangt
- Begrenzung der Neuanpflanzungsrechte in Rheinland-Pfalz auf null Hektar
- Geplantes Förderprogramm „dauerhafte Rodung von Rebflächen“
- Rechtsanwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten BFH, Urteil v. 11.03.2026 – II R 10/23, Juris
- Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht BFH, Urteil vom 14. Januar 2026, II R 35/23, juris
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines Miteigentumsanteils nach § 198 BewG FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2026 - 3 K 3080/24, EFG 2026, 518