Drieschenverordnung Rheinland-Pfalz

Im September 2025 wurde die neue Version der Drieschenverordnung Rheinland-Pfalz veröffentlicht (offiziell „Landesverordnung zum Schutz von Rebflächen vor der Reblaus und anderen Schad­organismen“). So sollen bestehende Weinberge wirksamer geschützt werden.

  • Der „regelmäßige Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis“ ist ausdrücklich als Bestandteil ordnungsgemäßer Bewirtschaftung definiert.
  • Auch wenn „regelmäßige Rebschnitt-, Stock- und Bodenpflegemaßnahmen“ unterbleiben, ist dies gemäß der Verordnung problematisch.

Die bisherige zweijährige Schonfrist ist entfallen. Dadurch soll besser gegen Drieschen vorgegangen werden können. „Alibimaßnahmen“ sind nicht mehr möglich. Zuständig ist das jeweilige Weinbauamt der Landwirtschaftskammer. Bei diesbezüglichen Hinweisen bitte die jeweilige(n) Flurstücks­nummer(n) angeben, auch aussagekräftige aktuelle Fotos sind hilfreich.

 

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