Jagdgenossenschaft

Interessenausgleich zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern

Ziel der Fachgruppe Jagdgenossenschaften ist der Interessenausgleich zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern

Wir beraten und helfen weiter bei:

der Gestaltung des Jagdpachtvertrages

speziellen Fragen zur Jagdgenossenschaft Jagdkatasterfragen

Regulierung des Wildschadens

Nichteinhaltung des Pachtvertrages

Wir beraten und geben Stellungnahmen ab in Fragen:

des Jagdrechtes

des Naturschutzrechtes

des Artenschutzrechtes

des Waffenrechtes usw.

Jagdgenossenschaften sind eigenständige Körperschaften des Öffentlichen Rechts

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaften bestimmen über die Vergabe ihres Jagdrechts.

Sie handeln Pachtpreise aus und verfügen über deren Verwendung.

Sie entscheiden mit:

über die Pachtbedingungen

bei der Erstellung sowie der Kontrolle der Erfüllung des Abschussplanes

bei der Regelung des Wildschadens.

Jagdgenossen und Jäger – starke Partner gegen Bestrebungen, Jagdrecht und Jagdausübungsrecht zu beschneiden

  • Uwe Bißbort
  • Uwe Christmann
  • Fred Männchen
  • Anna Maria Grasshoff
  • Michael Wambsganß

Referentin:

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie Jagdrecht und Eigentumsrecht

Ordentliche Mitglieder der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. können werden

jede Jagdgenossenschaft

jeder Eigenjagdbesitzer

im Verbandsgebiet zu einem Mitgliedsbeitrag von 90,00 € pro Jahr.

Neben der Beratung und Hilfestellung erhält jedes Mitglied:

das viermal im Jahr erscheinende Mitteilungsblatt „Waidblick“ sowie

die Möglichkeit der vergünstigten Teilnahme an Seminaren

Möglichkeit des vergünstigten Erwerbs des Softwareprogramms zur PC-Jagdpachtverwaltung.

Beziehen Sie schon unseren Waidblick?

Exklusiv für Mitglieder der Fachgruppe Jagdgenossenschaften.