Jagdgenossenschaft
Interessenausgleich zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern
Ziel der Fachgruppe Jagdgenossenschaften ist der Interessenausgleich zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern
Wir beraten und helfen weiter bei:
der Gestaltung des Jagdpachtvertrages
speziellen Fragen zur Jagdgenossenschaft Jagdkatasterfragen
Regulierung des Wildschadens
Nichteinhaltung des Pachtvertrages
Wir beraten und geben Stellungnahmen ab in Fragen:
des Jagdrechtes
des Naturschutzrechtes
des Artenschutzrechtes
des Waffenrechtes usw.
Jagdgenossenschaften sind eigenständige Körperschaften des Öffentlichen Rechts
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaften bestimmen über die Vergabe ihres Jagdrechts.
Sie handeln Pachtpreise aus und verfügen über deren Verwendung.
Sie entscheiden mit:
über die Pachtbedingungen
bei der Erstellung sowie der Kontrolle der Erfüllung des Abschussplanes
bei der Regelung des Wildschadens.
Jagdgenossen und Jäger – starke Partner gegen Bestrebungen, Jagdrecht und Jagdausübungsrecht zu beschneiden
- Uwe Bißbort
- Uwe Christmann
- Fred Männchen
- Anna Maria Grasshoff
- Michael Wambsganß
Referentin:
- Frauke Mundanjohl
- 06 31 / 5 35 67-23
- frauke.mundanjohl@bwv-rlp.de
Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie Jagdrecht und Eigentumsrecht
Ordentliche Mitglieder der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. können werden
jede Jagdgenossenschaft
jeder Eigenjagdbesitzer
im Verbandsgebiet zu einem Mitgliedsbeitrag von 90,00 € pro Jahr.
Neben der Beratung und Hilfestellung erhält jedes Mitglied:
das viermal im Jahr erscheinende Mitteilungsblatt „Waidblick“ sowie
die Möglichkeit der vergünstigten Teilnahme an Seminaren
Möglichkeit des vergünstigten Erwerbs des Softwareprogramms zur PC-Jagdpachtverwaltung.
Beziehen Sie schon unseren Waidblick?
Exklusiv für Mitglieder der Fachgruppe Jagdgenossenschaften.